Der Förderverein möchte sicherstellen, dass allen Schülerinnen und Schülern unserer Schule die Teilnahme an Klassenfahrten und anderen schulischen Veranstaltungen ermöglicht wird, denn solche Erlebnisse fördern den Zusammenhalt und das Gemeinschaftsgefühl!
Da die Teilnahme allerdings in erster Linie von der finanziellen Situation der Familie abhängt, gewähren wir unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse. Die Bezuschussung erfolgt nach wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten. Die gewährten, finanziellen Unterstützungen nimmt der Förderverein vor allem aus den jährlichen Mitgliedsbeiträgen. Da hier nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, verpflichtet uns das zu einem sorgfältigen Vorgehen bei der Mittelvergabe. Darüber hinaus müssen wir bei der Antragsbearbeitung auch gesetzliche Regelungen berücksichtigen.
Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir finanzielle Zuwendungen nur für Familien möglich machen dürfen, die keine Berechtigung auf Bezüge der Sozialbehörden haben, die allerdings Schwierigkeiten hätten, die teilweise hohen Kosten der Fahrten bzw. Teilnahmegebühren alleine zu finanzieren. Sollten Sie eine Berechtigung auf Bezüge durch Sozialbehörden haben, wenden Sie sich bitte an das entsprechende Amt.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bitte scheuen Sie sich nicht einen Zuschuss für die anstehende Klassenfahrt oder schulische Veranstaltung Ihres Kindes zu beantragen. Wir als Förderverein wollen, dass jedes Kind die Möglichkeit erhält, tolle Momente in der Schulgemeinschaft zu erleben.
Der Antrag enthält alle wichtigen Informationen über die Antragstellung: ANTRAG AUF ZUSCHUSS
Bitte laden Sie sich den Antrag herunter, füllen ihn aus und schicken ihn unterschrieben per E-Mail an den Vorstand des Fördervereins
foerderverein@hg-gf.de
oder werfen ihn einfach in unseren Briefkasten (im Hauptgebäude, gegenüber dem Kiosk).
Wir prüfen Ihren Antrag und geben Ihnen zeitnah eine Rückmeldung. Ihre Angaben werden dabei selbstverständlich streng vertraulich behandelt! Eine Antragstellung über den Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin ist nicht notwendig. Sollten wir Ihnen den Zuschuss gewähren, werden wir nur die Lehrkraft informieren, die die Organisation der Klassenfahrt/ des Ausfluges durchführt und die Gelder entgegen nimmt.
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